Schulordnung
Schulordnung
Wir wollen eine Schule sein, in der sich alle wohl fühlen.
Alle, die bei uns zusammen leben und lernen, geben ihr Bestes für ein gutes Miteinander. Zusammenhalten heißt auch, sich gemeinsam an Regeln zu halten, die unsere Schule zu einem guten Ort für unsere Schulgemeinschaft machen, denn schließlich wollen wir alle gern zur Schule gehen.
Unsere 5 goldenen Regeln sind die Grundlage unserer Schulordnung:
Wir sind ein Team und helfen uns!
Wir klären Streit mit Worten! (Stopp)
Wir nehmen Rücksicht aufeinander!
Wir gehen fair und freundlich miteinander um!
Wir halten das Schulgebäude und den Schulhof sauber!
Für die Schülerinnen und Schüler gilt…
- Im Schulgebäude und im Unterricht:
- Zum Unterricht komme ich pünktlich.
- An den Buswartezonen drinnen und draußen nehme ich Rücksicht auf andere und tobe nicht herum.
- Sobald ich das Schulgebäude betreten habe, bleibe ich bis Schulschluss.
- Ich nutze die Ranzenparkplätze.
- Ich ziehe im Schulgebäude immer meine Hausschuhe an.
- Auf der Treppe und in der Pausenhalle drängle ich nicht und gehe rechts.
- In den Freizeiträumen halte ich mich an die dort aufgehängten Regeln.
- Auf dem Flur bin ich leise und gehe langsam, damit die anderen Kinder in Ruhe lernen können.
- Ich verlasse die Toilette sauber und ordentlich.
- Ich darf keine Waffen, z.B. Messer und Feuerzeuge mitbringen.
- Elektronische Geräte (Smartphones, Smartwatches, o. a.) lasse ich während des Schultages ausgeschaltet, im Schulranzen, bzw. im Schulmodus.
- Wenn ich mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule komme, verhalte ich mich rücksichtsvoll und stelle mein Fahrzeug sicher vor der Schule ab.
In der Pause:
- Im Schulgarten und auf dem Schulgelände nehme ich Rücksicht auf Pflanzen (keine Äste abreißen) und Tiere.
- Ich klettere nicht auf der Eiche und wippe (schwinge) nicht an ihren Ästen.
- Wenn ein Ball über den Zaun fliegt, gebe ich der Pausenaufsicht oder dem Hausmeister Bescheid.
- Ich werfe nicht mit Schneebällen.
- Spielgeräte, die ich in der Pause ausleihe (nur gegen Ausleihkarte), muss ich anschließend wieder zurückbringen.
- In der Regenpause bleibe ich in der Klasse oder den Freizeiträumen und spiele rücksichtsvoll mit meinen Mitschüler*innen.
- Ich darf auf der Asphaltfläche kein Fußball spielen.
- In der Pausenhalle und in den Fluren hängen Aufsichtspläne. Dort erfahre ich, wer Aufsicht hat und wen ich ansprechen kann, wenn ich Hilfe brauche.
Für die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte gilt...
- Ich bin offen für die Belange aller Schülerinnen und Schüler, erkenne individuelle Stärken und Schwächen an.
- Ich unterstütze Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte im Rahmen unserer schulischen Möglichkeiten und vermittele multiprofessionelle Hilfen.
- Ich arbeite kontinuierlich und vertrauensvoll mit den Erziehungsberechtigten zusammen, berate und informiere in regelmäßigen Abständen.
- Ich bewerte Leistungen transparent nach den an unserer Schule festgelegten Kriterien.
Für die Erziehungsberechtigten gilt...
- Wir fördern einen wertschätzenden, respektvollen Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen und kommunizieren freundlich mit allen an der Schule tätigen Personen.
- Wir fördern zunehmend die Selbständigkeit unseres Kindes, dazu gehört auch, ab dem Haupteingang allein zu gehen.
- Wir unterstützen unser Kind bei den täglichen schulischen Abläufen, insbesondere beim Organisieren des Materials, der Erledigung der Hausaufgaben, dem Üben und Festigen der Inhalte.
- Wir nehmen aktiv am Schulleben und an Elternabenden teil und nehmen Gesprächsangebote wahr.
- Wir vereinbaren bei Gesprächsbedarf einen Termin (per IServ/Schulplaner) mit der Klassen- oder Fachlehrkraft und halten uns an den Ablauf des Beschwerdeleitfadens.
- Wir melden alle Änderungen (Anschrift, Telefonnummern, Familienstand) unverzüglich im Sekretariat und bei der Klassenleitung.
- Wir melden unser Kind bei Krankheit morgens bis Unterrichtsbeginn telefonisch (AB) oder per Mail ab. Auf Verlangen reichen wir ein Attest ein.
- Wir melden alle ansteckenden Erkrankungen unverzüglich der Schulleitung.
- Wir beantragen Unterrichtsbefreiungen frühzeitig bei der Klassen- oder Schulleitung. Eine Unterrichtsbefreiung direkt vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur im Sinne einer persönlichen Härte und nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich.
- Wir informieren uns täglich über die Postmappe, den Schulplaner und auf IServ.
- Wir wissen, dass für persönliche Gegenstände, insbesondere elektronische Geräte, keine Haftung übernommen wird.
- Wir halten uns an das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung gelten die Grundsätze:
- Wir suchen das Gespräch miteinander, dies gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Kräfte und Erziehungsberechtigte gleichermaßen (siehe Beschwerdeleitfaden)
- Wir bitten um Entschuldigung und bringen Dinge in Ordnung, machen sie heil, helfen beim Aufräumen, holen Versäumtes nach.
Für die Schülerinnen und Schüler gilt:
- Die Lehrkräfte entscheiden bei Verstößen über Erziehungsmittel. Mögliche Konsequenzen sind: das Anfertigen zusätzlicher Arbeiten, der kurzfristige Ausschluss von der Pause, einzelner Unterrichtsstunden oder von Veranstaltungen und die Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft. Das Nachholen von Unterrichtsinhalten nach Unterrichtsschluss wird bei den Erziehungsberechtigten rechtzeitig angekündigt.
- Die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung entscheidet bei massiven oder wiederholten Verstößen über Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG.
Diese Schulordnung wurde im Schulvorstand am 6.3.2023 abgestimmt und in der Gesamtkonferenz am 24.4.23 verabschiedet.
Sie soll in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft werden zu Beginn jedes Schuljahres auf die Inhalte hingewiesen und bekräftigen mit ihren Unterschriften ihren Willen zur Einhaltung der Regeln.