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Vertretungskonzept

 


 

Vertretungskonzept

Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan geregelt und mit dem Ziel erstellt, keinen Unterricht ausfallen zu lassen („Verlässliche Grundschule“ und Ganztag ebenfalls) und eine möglichst sinnvolle Unterrichtsbetreuung zu gewährleisten. Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen.

Dabei gelten folgende Kriterien als Zielorientierung:

  • die Qualität des Unterrichts

  • die Gesundheit der Lehrkräfte

  • Qualität und die Kontinuität des o. g. Unterrichts trotz einer Vertretungssituation so weit wie möglich zu erhalten.

  • Überstunden sollen vermieden werden

  • Zusätzliche Vertretungsstunden/Mehrarbeit werden für das Kollegium transparent gemacht

  • Der Vertretungsplan gilt als dienstliche Anweisung der Schulleitung und betrifft Unterricht, Betreuungszeit, Ganztagsangebote sowie Aufsichten am Schulvor- und Schulnachmittag

Die Vertretungsvorlage (Modell Schaper, abgelegt bei Iserv) ist verbindlich zu nutzen. Hierbei gilt: So knapp wie möglich, nur so viel wie nötig. Zum Beispiel: Impuls/Frage, dann welches Heft, welche Seite, welche Nummer etc., keine didaktisch/methodischen Vorschläge nötig. Wichtige, für die Klasse wichtigen Hinweise, können natürlich notiert werden. 
Die Vertretungsvorschläge sind an die Schulleitung und das Sekretariat per Iserv zu schicken Sie werden dann unter den Vertretungsplan im Lehrerzimmer ausgelegt. 

Die VU-Vertretungskarte im Klassenbuch ist aktiv von den Klassenlehrerinnen zu pflegen und von den Vertretungskräften zu nutzen! 

Vertretungsregelung:

  1. Vertretungsunterricht durch Kollegen in seiner Freistunde

  2. Vertretungsunterricht durch zusätzliche Stunde einer Lehrkraft

  3. Vertretungsunterricht durch PM gem. Vertragsstunden

  4. Klassenzusammenlegung (max. 30 Schüler*innen)

  5. Klasse aufteilen

  6. Vertretungsunterricht durch PM durch Mehrarbeit (Genehmigung beim RLSB ist einzuholen)

  7. Kürzung der Stundentafel (bei gleichzeitiger Information der Erziehungsberechtigten und des RLSB)

 

Die Grundschule Banteln hat ein differenziertes Vertretungskonzept entwickelt, um so gut wie möglich auf Unterrichtsausfall (vorhersehbar / unvorhersehbar) vorbereitet zu sein. An der Schule arbeiten aktuell mehrere pädagogische Mitarbeiter*innen und ein Bufdi, die zur Vertretung eingesetzt werden können.

  

1.Art des Vertretungsfalls 

Unvorhersehbarer Ausfall, z.B. wegen Krankheit

Meldung 

Die zu vertretende Lehrkraft meldet sich am Abend vorher oder am Morgen ab 6.00 Uhr bei Frau Behle (in Vertretung: Frau Kersten) privat. 

Die Lehrkraft informiert so schnell wie möglich über die Dauer ihres Fehlens. 

Planung

Die zu vertretende Lehrkraft schickt per Mail ihre Vertretungsvorlage (Modell Schaper) an: 

und

Alternativen 

Sollte die Lehrkraft hierzu nicht in der Lage sein, so werden folgende Alternativen erwogen und ggf. durchgeführt: 

Alternative A: Die Lehrkraft, die das gleiche Fach in der Parallelklasse erteilt, sorgt für Arbeitsmaterial. 

Alternative B: Die Klassenlehrerin bzw. die zweite Hauptfachlehrerin sorgt für Material. 

Musik, Sport, Religion, Englisch werden nur vertreten, wenn die Vertretungslehrkraft dazu bereit ist. Ansonsten sind diese Zeiten zusätzliche Bewegungszeiten auf dem Schulhof. Auch  ein Spaziergang zum Spielplatz (mit 2. Aufsicht, z.B. Bufdi) ist möglich. 
 
Im Fach KWT können z.B. begonnene Arbeiten beendet werden. Auf materialaufwendige Vertretungswünsche ist zu verzichten (lieber „einfache“, jahreszeitliche Ideen, die auch von der Vertretungslehrkraft kommen können. 

Bei längerfristiger Erkrankung muss der Parallelkollege gemäß des schuleigenen Arbeitsplanes KWT Vorschläge machen.

Vertretung

Frau Behle bemüht sich, am Abend vorher bis 20 Uhr oder am Morgen ab 6.30 Uhr telefonisch eine pädagogische Mitarbeiterin zu erreichen. Aufgrund der hohen Flexibilität der pädagogischen MitarbeiterInnen ist erfahrungsgemäß eine sofortige Vertretung möglich. 

Alternativen 

Sollte keine pädagogische Mitarbeiterin zu Verfügung stehen, diese erst zu einer späteren Stunde kommen können oder wenn ein hoher Krankenstand vorherrscht, werden folgende Maßnahmen erwogen und ggf. durchgeführt: 

Alternative A: Eine Doppelbesetzung im Stundenplan wird aufgelöst. 

Alternative B: Eine Lehrkraft, die gerade eine Freistunde hat, übernimmt die Vertretung (Plusstunde)

Alternative C: Eine in der Nachbarklasse tätige Lehrkraft beaufsichtigt die Klasse mit (Stillarbeit-Tür auf)

Alternative D: Eine Lehrkraft leistet zusätzliche Plusstunden ab (nach Rücksprache mit der SL). 

Alternative E: Stillarbeit: Die Klasse erhält Aufgaben und wird von einer anderen Lehrkraft beaufsichtigt. Auch FSJler und Budis können die Beaufsichtigung übernehmen. Eine Lehrkraft in der nächstmöglichen Klasse übernimmt obliegt aber die Aufsichtspflicht.

Alternative F: Kürzung des Förderunterrichts. Einsatz der Förderschullehrkräften für die Vertretung. 

Alternative G: Die Klasse wird aufgeteilt. Eine mögliche Klassenaufteilung muss in jedem Klassenbuch aufgeführt sein bzw. im Klassenraum aushängen.

Alternative H: Die Klassen 3 / 4 gehen in der 5. Stunde mit in die VGS. 

Alternative I: Kürzung der Stundentafel „von hinten“ beginnend bei den Ganztagsangeboten.

  

2. Art des Vertretungsfalls 

Vorhersehbarer Ausfall, z.B. wegen Fortbildung, pädagogische Beratungsgespräche, Klassenausflug, Teilnahme an Projekten, Klassenfahrt oder Überstundenabbau 

Meldung 

Die zu vertretende Lehrkraft informiert Frau Behle rechtzeitig, d.h. möglichst eine Woche vorher, über den Vertretungsbedarf. Der Vertretungsplan wird dann zeitnah ausgehängt. 

Planung

Die zu vertretende Lehrkraft gibt der pädagogischen Mitarbeiterin oder der vertretenden Lehrkraft die Materialien für die Vertretung bzw. legt die Dinge auf ihren Platz im Lehrerzimmer. Dies muss so gestaltet sein, dass es möglichst keiner weiteren Vorbereitung bedarf (auch fertige Kopien, Bastelvorlagen)

Umsetzung und Alternativen: s.o. unter Vertretungsfall 1

 

 

3. Art des Vertretungsfalls: Ausfall im Ganztag (LÜ, Nachmittagsprojekte) 

- Mittagsfreizeit (Mensaaufsicht und Lern- und Übzeit (LÜ)):

Alternative A: Die Parallelklassen werden in der 60min-Mittagsfreizeit von einer Lehrkraft oder pädagogischen Mitarbeiterin betreut (rotierendes System LÜ B-Klasse 12.50 Uhr bis 13.20, LÜ A-Klasse 13.20 bis 13.50 Uhr. Schüler*innen der A- und B-Klassen gehen in diesem Fall allein in die Mensa.

Alternative B: Ein Bufdi übernimmt die Betreuung. Die Aufsichtspflicht obliegt der Lehrkraft im

 

- Nachmittagsprojekte: 

Vertretung durch pädagogische Mitarbeiter/innen oder Plusstunde der Lehrkräfte (nach Absprache), notfalls bei frühem Bekanntwerden (mind. 3 Tage vorab): Entfall der Nachmittagsprojekte und Information der Eltern durch die Schulleitung. Eine Notgruppe muss auch am Nachmittag immer vorgehalten werden.

 

4. Vertretungsfall: Ausfall der Pflicht-AG Jahrgang 3 / 4: 

Die Kinder werden auf die restlichen Arbeitsgemeinschaften aufgeteilt. Alternativ (wenn personell möglich) Vertretung der AG durch eine PM mit eigenem Angebot (nicht zwingend dem regulären Thema entsprechend). 

 

5. Vertretungsfall: Ausfall der Betreuungskraft im Rahmen der VGS-Zeit:

Die Kinder aus den Jahrgängen 1 und 2 werden für die Zeit von 12 bis 12.45 Uhr von Mo bis Do auf die vorhandenen in der Betreuungszeit eingesetzten Kräfte aufgeteilt. Durch das jahrgangsübergreifende Konzept und das parallellaufende Förderband ist die 5.Stunde personell gut aufgestellt um Ausfälle kompensieren zu können.

 

6. Vertretungsfall:  Pausen-, Früh- und Busaufsichten

Alternative A: Schulleitung weist Kollegen gemäß ihrer Stundenzahl insgesamt und am Vertretungstag an, eine weiter Aufsicht zu übernehmen.

Alternative B: Schulleitung kann PMs im Landesdienst und auch PMs eines Kooperationspartners im Ganztag mit der Aufsicht betrauen. Zusätzliche Aufsichten der PMs werden minutengenau abgerechnet und erfasst.

Alternative C: Bei hohem Krankenstand im Kollegium kann auch der Hausmeister der Schule als zusätzliche Aufsicht eingesetzt werden.

Alternative D: Bufdis und Praktikant*innen dürfen als zusätzliche Aufsicht zu einer Lehrkraft eingesetzt werden. 

 

Generelle Vertretungsprinzipien: 

- Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen werden nicht in Fächern eingesetzt, die ihren Neigungen nicht entsprechen (betrifft: Religion, Musik und Sport). 

- In der Klasse, in welcher zu vertreten ist, sollen im Vertretungsfall möglichst wenig verschiedene Vertretungskräfte eingesetzt werden. 

- Bei mehrtägigem Fehlen der Lehrkraft soll möglichst durchgehend eine pädagogische Mitarbeiterin in der Klasse eingesetzt werden. Bei längerfristigen Ausfällen, v.a. in versetzungsrelevanten Fächern, muss ein flexibler Wechsel zwischen PM und Fachlehrkaft (z.B. Parallelkollegin) erfolgen. 

- Das Unterrichtsmaterial sollte so strukturiert sein, dass es übenden oder wiederholenden Charakter hat. Bei längerfristiger Vertretung trifft eine andere Lehrkraft mit der pädagogischen Mitarbeiterin Absprachen über die Unterrichtsinhalte und Umsetzung. 

- Fallen in die Vertretungszeit Klassenarbeiten, dürfen diese nur unter Aufsicht einer Lehrkraft (keine PM, kein Bufdi) geschrieben werden. Möglich: Tausch mit Parallelkollegen.

- Die Vertretungssituation darf nicht zu Lasten einer Klasse gehen. Deshalb ist es hilfreich, wenn Parallellehrerin und vertretende PM sich abwechseln und die Lehrkraft grundsätzlich den Lerngegenstand einführt. 

- Es ist von Vorteil, wenn vorbereitetes Material in allen Klassen für den „schnellen Einsatz“ vorgehalten wird. Beispiele: Übungsmappen für das selbstständige Lernen oder zusätzliche Arbeitshefte zum selbstständigen Lernen (z.B. Anoki-Reihe, Nase-vorn etc.), Lernspiele oder -apps zur Förderung basaler Kompetenzen. 

 

Bei längerfristigem Ausfall (mehr als sechs Wochen) klärt die Schulleitung mit dem RLSB die Möglichkeit des Einsatzes einer Feuerwehrlehrkraft. Ein Hinweis der erkrankten Lehrkraft, ob mit einem längerfristigen Ausfall zu rechnen ist, ist daher unerlässlich. 

    

Ausfall der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers

Die Klassengeschäfte übernimmt der zweite Hauptfachlehrer. Sollte auch dieser erkranken dient der Parallelkollege als Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zur Weiterführung des Unterrichts. Er unterstützt die eingesetzte Kraft auch organisatorisch im Schulalltag. Die Kommunikation mit den Eltern wird über das Sekretariat und die Schulleitung abgewickelt.

 

Verfahren bei extremen Witterungsverhältnissen

  - Wird vom Land für den Landkreis ein Schulausfall gemeldet, muss die Schule trotzdem eine Notbetreuung anbieten. 

-  Kollegen/innen, die nicht zur Schule kommen, erhalten Minusstunden für diesen Tag oder werden für diesen Tag mit Aufgaben betreut, die sie aus dem Homeoffice bearbeiten können. 

 

Banteln, 18.04.24                                                Bianca Bahr und Corinna Behle-Blinde